UNTERNEHMENSRECHT
Das Unternehmensrecht ist das Sonderprivatrecht der Unternehmen. Es regelt die Rechtsstellung des Unternehmens als Querschnittsmaterie des Handels-, Steuer-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Raphael Fischer berät Sie zielführend und allumfassend in den Bereichen der Unternehmensgründung, Umwandlung, in M&A-Transaktionen sowie bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsfragen.
Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt in folgenden Teilgebieten:
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Gesellschaftsrecht, insbesondere Gründungsberatung, Restrukturierung und Nachfolge
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Handelsrecht, insbesondere Entwicklung und Konzeption von Geschäftsmodellen und Vertragsgestaltung (AGB, etc.)
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Wettbewerbsrecht, insbesondere Beratung zu Geschäftsmodellen und deren Vereinbarkeit mit den geltenden Bestimmungen
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(wirtschaftsverwaltungsrechtliches) Gewerberecht
Darüber hinaus arbeiten wir als Kanzlei mit einem großen Netzwerk an Spezialisten und Experten in anderen Rechtsgebieten zusammen, um unseren Mandanten eine allumfassende und bedarfsgerechte Beratung zu ihren rechtlichen Fragestellungen bieten zu können. Im Bereich des Unternehmensrechts koordinieren und vermitteln wir sehr gerne verlässliche Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen des
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Vergaberechts für Fragen zu Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens und der Begleitung von Vergabe- oder Nachprüfungsverfahren,
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Gewerblichen Rechtsschutz zu Fragen des Marken-, Design- und Patentrechts und möglichen Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen oder zu Fragen des wirksamen Schutzes von Know-How,
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IT-Rechts zu Fragen rund um Software, IT-Infrastruktur sowie Vertragsgestaltung und Projektmanagement bei Software-Erstellungs-, Beschaffungs-, Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen,
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Datenschutzrechts zu Fragen der unternehmensinternen Compliance und Entwicklung oder Betrieb von digitalen Geschäftsmodellen,
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Öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts unterstützen wir unsere Mandanten durch eine gezielte Kooperation, um ein hohes Niveau einer complianten Unternehmensentwicklung sicherstellen zu können. Die Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes werden außerhalb der rechtsanwaltlichen Beratung durch unseren Partner die SFP Data & Consulting UG (haftungsbeschränkt) gebündelt, um Sie noch agiler beraten zu können.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie unter www.sfpdata.de